Hier wird ein Widmungsexemplar mit Brief zum Verkauf angeboten. Wie ist das mit den Urheber- und Persönlichkeitsrechten? Herbert Henck zählt nach wie vor zu den unter uns weilenden lebenden Personen. Dürften Briefempfänger oder deren Erben auch von mir erhaltene Briefe ungefragt weiterverbreiten oder gar verkaufen? Auf welchen Wegen gelangen solche Exemplare auf den Markt?
Jutta Riedel-Henck, 30. Januar 2020